Wohnen mit Förderung

Für einen Teil der Wohnungen im K1 Lichtblick bietet die Stadt Würzburg finanzielle Unterstützung im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (kurz EOF).

 

Das EOF-Programm beinhaltet zwei Stufen:

 

  • EOF-Stufe I
    Sie erhalten Wohnungsangebote ausschließlich von der Stadt Würzburg, sofern eine passende Wohnung frei wird und Sie einkommensmäßig Anspruch haben.
  • EOF-Stufe II+III
    Sie können sich mit dem Wohnberechtigungsschein selbst auf geeignete Wohnungen bewerben.

Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung?

 

Ob Sie einen EOF-Zuschuss erhalten – und wenn ja, in welcher Höhe – hängt von zwei Faktoren ab: Größe und Einkommen des Haushalts. Zur ersten Orientierung können Sie die folgende Tabelle nutzen.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze
Jahresbrutto <
Einkommensgrenze
Jahresbrutto <
Einkommensgrenze
Jahresbrutto <
1-Personen-Haushalt 26.200,00 € 34.000,00 € 41.600,00 €
2-Personen-Haushalt 40.500,00 € 52.800,00 € 63.000,00 €
Jede weitere Person 6.700,00 € 8.700,00 € 10.700,00 €
Kindererhöhungsbeitrag 1.000,00 € 1.750,00 € 3.200,00 €
  EOF-Stufe I:
Bürgergeld
EOF-Stufe II:
Wohnberechtigungsschein 2
EOF-Stufe III:
Wohnberechtigungsschein 3

 

Hierbei handelt es sich um Richtwerte. Die genaue Berechnung erfolgt nach BayWoFG (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz) durch die Stadt Würzburg. Quelle: Stadt Würzburg

Wie bekomme ich eine geförderte Wohnung?

1. EOF-Einstufung

Ihr Haushalt kommt laut Tabelle für die EOF infrage? Dann müssen Sie zunächst prüfen lassen, ob Sie in EOF-Stufe II oder III fallen. Dazu wenden Sie sich an die Stadt Würzburg (Fachbereich Soziales, Karmelitenstr. 43).

Nachname A–E

0931/37-2760

Nachname F–L

0931/37-3544

Nachname M–Z

0931/37-2544

2. Wohnberechtigungsschein

Sie haben Anspruch auf eine Förderung in EOF-Stufe II oder III? Dann beantragen Sie jetzt einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Würzburg. Dieses Dokument ist notwendig, um den Mietvertrag abzuschließen.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen dauern. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen so bald wie möglich einreichen.

3. Bewerbung für eine geförderte Wohnung

Voraussichtlich erst ab Sommer 2024